Grundsätzliches

In der Psychiatrie-Enquête, dem "Bericht zur Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland" aus dem Jahr 1975, wurde erstmalig der Begriff "Gemeindenahe Psychiatrie" eingeführt.
Die Versorgung psychisch Kranker sollte gemeindenah stattfinden.
Weitere Hauptempfehlungen waren: 

  • bedarfsgerechte und umfassende Versorgung aller psychisch Kranken und Behinderten
  • Koordination aller Versorgungsdienste
  • Gleichstellung von psychisch und somatisch Kranken

Diese Empfehlungen haben noch heute ihre Gültigkeit und stellen die Anforderungen an eine soziale psychiatrische Versorgung dar.

 

Wir verstehen unter "Sozialpsychiatrie" im komplementären Bereich, dass sich alle Dienstleistungen in den sozialen Kontext eines Menschen einzuordnen haben, dies in seiner gewohnten Umgebung und orientiert an seinen Grundbedürfnissen.

Vor diesem Hintergrund richten wir unsere Angebote aus; grundsätzlich ressourcenorientiert und möglichst in überschaubaren kleinen Gruppen. Dabei legen wir großen Wert auf ein "Therapeutisches Team", das sich aus verschiedenen, sich ergänzenden Berufsgruppen zusammensetzt und über hohe professionelle Kompetenzen verfügt.